Jun 11, 2013 admin Nachrichten Kommentare deaktiviert
Die Staatsduma verabschiedete in dritter Lesung von Änderungen bei der Bekämpfung beleidigen die religiösen Gefühle der Bürger. Entsprechende Änderungen des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation.
Die zweite Lesung des Gesetzentwurfs wurde in einer großen Reihe von Änderungen eingeführt. So führte die Strafbarkeit des öffentlichen Aktionen, mit dem Ausdruck offensichtliche Respektlosigkeit für die Gesellschaft und verpflichtet, die religiösen Gefühle der Gläubigen zu beleidigen.
Sanktionen für Rechtsverletzer wird in Form einer Geldstrafe von bis zu 300 Tausend Rubel ausgedrückt werden. oder das Gehalt oder sonstige Einkünfte für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren. Als Strafe wird die Strafe auch in Form von Zwangsarbeit für bis zu 240 Stunden eingegeben, oder Zwangsarbeit bis zu einem Jahr oder Haft für den gleichen Zeitraum.
Im Falle der Verletzung religiöser Gefühle, in Orten speziell für die Verwaltung des Gottesdienstes und andere religiöse Riten und Zeremonien entwickelt verpflichtet, eine Geldstrafe von bis zu 500 Tausend Rubel. oder in der Höhe des Gehalts oder andere Einkünfte für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren oder Zivildienst für bis zu 480 Stunden, oder gezwungen, für bis zu drei Jahre zu arbeiten, oder Freiheitsstrafe für den gleichen Zeitraum mit der Einschränkung der Freiheit für bis zu einem Jahr, oder ohne sie.
Es wird auch vorgeschlagen, Strafen für illegal behindern die Aktivitäten von religiösen Organisationen oder religiösen Riten und Zeremonien von bis zu 300 Tausend Rubel zu erhöhen. (Jetzt -. 80.000 Rubel) oder das Gehalt oder sonstige Einkünfte für einen Zeitraum von zwei Jahren (in der heutigen Zeit – sechs Monate). Intakt bleiben alternativen Sanktionen in Form von Zwangsarbeit für bis zu 360 Stunden, Justizvollzugsanstalten Arbeit für bis zu einem Jahr Haft bis zu drei Monaten.
Die Abgeordneten befürworten auch für Änderungen des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten: Sie bieten eine marginale Erhöhung Geldbußen wegen Verstoßes gegen das Recht auf Freiheit des Gewissens, die Freiheit des Gewissens und der religiösen Vereinigungen von Bürgern 10000-30000 Rubel für die Beamten – 50. Tausend bis 100 Tausend Rubel. Die vorsätzliche Schändung der öffentlichen religiösen oder theologischen Literatur, Gegenstände religiöser Verehrung oder deren Beschädigung oder Zerstörung wird vorgeschlagen, Bußgelder für die Bürger in Höhe von 30.000 bis 50.000 Rubel einzuführen. oder Pflichtpraktika für einen Zeitraum bis zu 120 Stunden für die Beamten – 100.000 bis 200.000 Rubel.
In der ersten Lesung der Staatsduma unterstützt den Gesetzentwurf am 9. April in der zweiten – 21. Mai 2013.
Quelle: http://top.rbc.ru/society/11/06/2013/861528.shtml
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